VERMÖGEN | VERDIENT | VERTRAUEN
Ein Testament und passende Vollmachten gehören zu den wichtigsten Bausteinen, wenn Sie Verantwortung für Familie, Vermögen und den eigenen Willen übernehmen. Wer frühzeitig regelt, was im Ernstfall gelten soll, vermeidet Unklarheiten und entlastet Angehörige in einer ohnehin anspruchsvollen Situation.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönliche Vorsorge strukturiert zu ordnen und wirt-schaft-liche Auswirkungen nachvollziehbar zu machen. Wir betrachten dabei nicht nur einzelne Dokumente, sondern das Gesamtbild aus Vermögensübersicht, familiärer Situation, bestehenden Verträgen und Ihren Zielen.
Häufig bestehen klare Vorstellungen, aber die formale Umsetzung und die praktischen Folgen werden unterschätzt. Wir helfen Ihnen, den Status quo sauber zu erfassen und die richtigen Fragen zu stellen, damit Ihre Regelungen inhaltlich stimmig sind und im Alltag auch funktionieren.
Dazu zählen beispielsweise die Übersicht von Konten, Versicherungen und Verbindlichkeiten sowie die Klärung, wer im Fall der Fälle Entscheidungen treffen soll. Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert spätere Reibungsverluste und schafft eine klare Grundlage für die nächsten Schritte.
Vollmachten sollten nicht nur theoretisch gut klingen, sondern zu Ihrer Lebensrealität passen. Wir betrachten Ihre aktuelle Situation und mögliche Veränderungen, damit Zuständigkeiten klar geregelt sind, wenn sich Gesundheit, Familie oder berufliche Rahmenbedingungen entwickeln.
Was bei Ihrer Vorsorge langfristig prägt:
Ob Sie eine klassische Familiensituation haben oder eine komplexere Vermögensstruktur, verändert die wirtschaftliche Betrachtung deutlich. Bei Familien stehen Absicherung und klare Zuständigkeiten im Vordergrund, während bei größeren Vermögenswerten zusätzlich Liquidität, laufende Verpflichtungen und eine nachvollziehbare Dokumentation entscheidend sind.
Wir unterstützen Sie dabei, Vermögenswerte und Annahmen transparent aufzubereiten und realistische Szenarien zu entwickeln. So können Sie besser einschätzen, welche Regelungen zu Ihren Zielen passen und welche finanziellen Auswirkungen sich über die Zeit ergeben.
„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“
Unbekannt
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Freibeträge für Erbschafts- und Schenkungssteuer |
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| Verwandschaftsgrad | Freibetrag | Steuerklasse |
| Ehegatten und Lebenspartner (eingetragen) | € 500.000,00 | I |
| Kinder, Kinder verstorbener Kinder, Stiefkinder | € 400.000,00 | I |
| Enkelkinder, Urenkel usw. | € 200.000,00 | I |
| Eltern und Großeltern bei Erbschaft | € 100.000,00 | I |
| Eltern und Großeltern bei Schenkung | € 20.000,00 | II |
| Geschwister, Stiefeltern, geschiedene Ehepartner | € 20.000,00 | II |
| Neffen / Nichten, Schwiegereltern und -kinder | € 20.000,00 | II |
| Nicht eheliche Lebenspartner | € 20.000,00 | III |
| Weitere Erben und andere Zuwendungsempfänger | € 20.000,00 | III |
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Erbschaftssteuer: Steuerklassen und Steuersätze 2026 |
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| Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich |
Tarif Steuerklasse I |
Tarif Steuerklasse II |
Tarif Steuerklasse III |
| 75.000 € | 7% | 15% | 30% |
| 300.000 € | 11% | 20% | 30% |
| 600.000 € | 15% | 25% | 30% |
| 6.000.000 € | 19% | 30% | 30% |
| 13.000.000 € | 23% | 35% | 50% |
| 26.000.000 € | 27% | 40% | 50% |
| über 26.000.000 € | 30% | 43% | 50% |
Tabellen: Freibeträge; Erbschaftssteuer, Tarif und Steuersätze - Quelle: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) – ohne Gewähr
Auf folgender Seite finden Sie alle weiteren Informationen und Unterlagen, die für die richtige Vorsorge nötig sind.
Sprechen Sie frühzeitig uns und Ihren Steuerberater auf dieses Thema an. Denn nur so können Sie die 10 jährige Frist des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts nutzen.
Sie können alle 10 Jahre steuerfrei Vermögenswerte im Rahmen der Schenkungsteuer-Freibeträge verschenken. (zu den Freibeträgen siehe unten)
Dieser Ansatz kann gewählt werden, wenn höhere Vermögenswerte als die vorhandenen Freibeträge verschenkt werden sollen.
Das zu verschenkende Vermögen wird bei diesem Ansatz durch ein Nießbrauchrecht belastetet, d.h. dieNutzungen (Erträge) aus dem Vermögenswert stehen weiterhin dem Schenker zu. Durch die Belastung des Vermögensgegenstandes wird der Vermögensgegenstand weniger wert und dadurch können im Rahmen der Freibeträge höhere Vermögenswerte übertragen werden.
Da mit dem Nießbrauch auch gegenläufige Aspekte verbunden sind (Rückfluss der Erträge an den Schenker),sollten Sie die Vorteile durch Ihren Steuerberater berechnen lassen.
Zum einen können Freibeträge sowohl der Kinder und als auch der Enkelkinder ausgenutzt werden. Zum anderen kann es gerade auch bei sehr großen Vermögen von Vorteil sein, bei Schenkungen eine Generation zu überspringen. Denn das spart möglicherweise „einmal“ Erbschaftsteuer, weil nicht erst an die Kinder und dann noch einmal an die Enkelkinder Vermögen übertragen wird.
Das Berliner Testament ist zwar sehr populär, aber erbschaftsteuerlich alles andere als optimal.
Denn in solchen Fällen wird das Vermögen zunächst auf den überlebenden Ehegatten übertragen und anschließend ein zweites Mal an die Kinder vererbt. Dabei entsteht im schlechtesten Fall zwei Mal Erbschaftsteuer, während beim ersten Erbfall die Freibeträge der Kinder komplett ungenutzt bleiben. Aus erbschaftsteuerlicher Sicht ist es häufig günstiger, das Vermögen oder ein Teil des Vermögens direkt an die Kinder zu vererben.
Wir arbeiten hier mit Jura Direkt zusammen, die ein anwaltliches Testament rechtssicher umsetzen können.
Sollte die Immobilie(n) nicht bereits über Niesbrauch oder Familienverkauf auf die nächste Generation übertragen worden, ist insbesondere bei Immobilienvermögen die Wahl des richtigen Bewertungsverfahrens(Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren) von Bedeutung.
Wir empfehlen, sich im Vorfeld mit unserem Immobiliengutachter in Verbindung zu setzten. Gerne sind wirbehilflich. Die richtige Wahl kann zu völlig anderen Bewertungen des Immobilienvermögens führen.
Wenn Sie eine fondsgebundene Lebensversicherung verschenken, können Sie noch weitere Steuervorteilenutzen, wie z.B. Einkommensteuervorteile in der Ansparphase (gegenüber einem Depot) und eineeinkommensteuerfreie Todesfallleistung (anders beim Depot). Bei besonderen Lebensversicherungen ist auch eine Schenkung mit „Auszahlungskontrolle“ des Schenkers möglich.
Selbstverständlich kann auch eine fondsgebundene Lebensversicherung mit einem Nießbrauch belastet werden. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung können Sie noch weitere Steuervorteile nutzen, wie z.B. Einkommensteuervorteile in der Ansparphase (gegenüber einem Depot) und eine einkommensteuerfreieTodesfallleistung (anders beim Depot). Bei besonderen Lebensversicherungen ist zusätzlich eine Schenkung mit „Auszahlungskontrolle“ des Schenkers möglich .
Der Verkauf einer Immobilie im engsten Familienkreis ist in der Praxis ein bewährtes Instrument der Vermögensnachfolge. Häufig wird er als Alternative zur Schenkung oder zum späteren Vererben gewählt – insbesondere dann, wenn steuerliche Freibeträge bereits ausgeschöpft sind. Um das Vorhaben rechtssicher und steueroptimal zu gestalten, sollten Sie den aktuellen Wert der Immobilie über einen Immobiliengutachterermitteln. Gerne können wir bei der Auswahl behilflich sein.
Der Immobilienverkauf innerhalb der Familie ist ein vielseitiges Gestaltungsinstrument. Besonders attraktiv ist die mögliche Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Gleichzeitig müssen Einkommensteuer und Schenkungsteuer sorgfältig mitgedacht werden. Wie so oft in der Nachfolgeplanung gilt: Die steuerlichen Details entscheiden über den Erfolg der Gestaltung. Eine frühzeitige Planung und fachkundige Beratung sind daher unerlässlich.
Tipp: Sprechen Sie bereits frühzeitig mit Ihrer Familie und potenziellen Erben, um im Vor-feld Streitigkeiten zu minimieren! Zudem ist die Beratung durch einen Notar unerlässlich. Wenn Sie steuerliche Optimierungen - wie ein Familienverkauf oder die Gestaltung von Nießbrauch - nutzen möchten, empfiehlt sich vorab ein Gespräch mit einem Steuerberater.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken einer Veräußerung befassen, unterstützen wir Sie gerne mit unserer Expertise.
Es handelt sich hier um allgemeine Darstellungen und nicht um Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie sich im konkreten Fall von Ihrem Steuerberater steuerrechtlich, von einem Anwalt juristisch und von einem qualifizierten Ruhestandsplaner hinsichtlich der richtigen Vermögensstrukturierung beraten.
Am Ende wird es immer darauf ankommen, ob Sie im Alter
selbstbestimmt und finanziell frei leben können.
Lassen sie sich kompetent mit klarem Kompass beraten.